Vorbeugungsmaßnahmen ein volles Jahr
Die Ärzte behaupten doch nicht umsonst – es ist leichter einer Krankheit zu vorbeugen als zu behandeln. Solche Behauptung kann man mit vollem Recht auch dem Wald zurechnen. Nach der Durchführung der Behandlungsmaßnahmen soll man die vorbeugenden Untersuchungen von Bäumen nicht weniger als 2 mal pro Jahr abhalten, um die Entwicklung der negativen Vorgänge rechtzeitig zu verhütten. Die Vorbeugungsmaßnahmen schließen in sich die Diagnostik des Baumzustandes, den Kampf gegen Schädlingen und Pathogenflora, den Sanitätsschnitt, das Monitoring vom Belaubungs- und Nadelzustand und von der Größe des jährlichen Zuwachses. Es ist notwendig die periodische Bewertung des Wurzelzustandes, der Bodenqualität, des Verdichtungsgrades usw. durchzuführen. Eine Früherkennung von jeder ungünstigen Situation erlaubt die zeitgemäße Maßnahmen zu erhalten und sie zu verbessern, laß sie nicht davon kommen. Man kann heute auf sehr viele Dienstvorschläge zur Erfüllung von Maßnahmen für die Baumpflege stoßen. Sie gehen oft von den Leuten ohne Fachbildung aus, diese Leute kennen in dieser Sache zu wenig, sie besitzen keine notwendige Kenntnisse und Erfahrungen. Ihre Tätigkeit bringt das unverbesserliche Schaden den Bäumen bei und setzt zu den traurigen Ergebnissen. Es ist nötig sich an die Fachleute zu richten, ihre Meisterschaft und Professionalismus sind mit den langjärigen Erfahrungen und wissenschaftlicher Basis bestätigt. Man darf nur ihnen die Sorge vom Wald, die Durchführung der Komplexmaßnahmen zur Baumsanierung auf Ihrer Erde anvertrauen. Unsere wissentschaftliche Ausarbeitungen und aufspeicherte Erfahrungen ermöglichen die Arbeiten zur Diagnostik und Behandlung von Bäumen ein volles Jahr zu erfüllen. Im weiteren ist die alljährliche Vorbeugungsuntersuchung notwendig, sie ermöglicht zur rechten Zeit die Gefahr zu merken, den vorzüglichen Waldzustand zu unterstützen. Die gepflegte Außenseite, das Fehlen von Schädlingen und Krankheiten, sowie der alljährlicher Zuwachs versehen die Bäume mit langen Lebensjahren zur Freude vom Grundstückseigentümer und seinen Verwandten.
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